Auf vielen Produktseiten steht „Beta-bestrahlt“ oder „Unbestrahlt“. Die Angabe sorgt für Diskussionen – dabei ist der Hintergrund nüchtern.
Warum überhaupt bestrahlen?
Cannabisblüten sind ein pflanzliches Ausgangsmaterial und tragen natürlicherweise Keime. Das Europäische Arzneibuch setzt Grenzwerte für die mikrobiologische Reinheit. Erreicht eine Charge diese Werte nicht anders, wird sie mit ionisierender Strahlung (Beta- oder Gammastrahlung) keimreduziert. Das Verfahren ist etabliert und wird auch bei Gewürzen und Medizinprodukten eingesetzt.
Was passiert mit den Inhaltsstoffen?
- Cannabinoide (THC, CBD) bleiben nach heutigem Stand nahezu unverändert.
- Terpene können anteilig verloren gehen – flüchtige Aromastoffe leiden unter der Behandlung stärker als die Wirkstoffe. Geruch und Geschmack können sich dadurch leicht verändern.
- Rückstände entstehen nicht; die Blüte wird nicht radioaktiv.
Unbestrahlt heißt nicht automatisch besser
Unbestrahlte Chargen müssen die Reinheitsgrenzwerte auf andere Weise einhalten, etwa durch kontrollierte Anbaubedingungen. Für Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem kann eine bestrahlte Charge sogar die sicherere Wahl sein. Sprechen Sie das Thema in der Apotheke oder ärztlichen Sprechstunde an.
So finden Sie es im Verzeichnis
Die Produktsuche bietet den Filter „Nur unbestrahlt“. Auf jeder Produktseite steht die Aufbereitung im Steckbrief und als Kennzeichnung oben.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine medizinische Beratung.
