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Recht

Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Antrag, Fristen, Widerspruch

Schritt für Schritt durch das Genehmigungsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen – welche Unterlagen nötig sind, welche Fristen gelten und was bei einer Ablehnung möglich ist.

Redaktion maryportal.de · Aktualisiert am 17. Oktober 2026
Emailleschild „Apotheke“ an einer grünen Tür
Foto: BOOM Photography / Pexels

Gesetzlich Versicherte können die Kosten einer Cannabis-Therapie von der Krankenkasse übernehmen lassen. Voraussetzung ist in den meisten Fällen eine Genehmigung vor der ersten Verordnung.

Wer den Antrag stellt

Den Antrag stellen Sie als Versicherte oder Versicherter, in der Regel mit einer ärztlichen Stellungnahme. Diese begründet, warum eine Cannabis-Therapie in Betracht kommt und welche Behandlungen bisher versucht wurden.

Fristen

Die Krankenkasse muss über den Antrag innerhalb gesetzlicher Fristen entscheiden. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich die Frist. Äußert sich die Kasse nicht rechtzeitig und teilt keinen hinreichenden Grund mit, kann der Antrag als genehmigt gelten. Lassen Sie sich das Eingangsdatum bestätigen.

Bei Ablehnung

Gegen eine Ablehnung ist ein Widerspruch möglich. Er muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingehen. Sinnvoll ist eine ergänzende ärztliche Begründung, die auf die Ablehnungsgründe eingeht. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist der Klageweg zum Sozialgericht offen.

Privatrezept als Alternative

Ohne Genehmigung ist eine Verordnung auf Privatrezept möglich. Die Kosten tragen Sie selbst; sie richten sich nach Produkt, Menge und Apotheke. Die Preise je Gramm im Verzeichnis sind Apothekenangaben für Selbstzahlende und ohne Gewähr.

Checkliste

  1. Ärztliche Stellungnahme einholen
  2. Antrag mit Eingangsbestätigung stellen
  3. Fristen notieren
  4. Bei Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Krankenkasse, Sozialverbände oder eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt.